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Vorschriften

  1. Bestellung bei Kunke Poligrafia Sp. z o.o. ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen der folgenden Vorschriften.

  2. In dem Moment, in dem die bestellende Partei die "Auftragsbestätigung" von Drukarnia Kunke Poligrafia Sp. z o.o. wird eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

  3. Kunke Poligrafia Sp. Z oo z o.o. führt Aufträge auf der Grundlage von Projekten aus, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden und die Bedingungen erfüllen sollten, die in den "Technischen Bedingungen" unter www.kunke.pl enthalten sind

  4. Wenn das Projekt von Kunke Poligrafia Sp. Z oo durchgeführt wurde. z o.o. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber haftet die Druckerei nicht für wesentliche Fehler.

  5. Der Kunde haftet für Rechtsmängel, die sich aus dem Inhalt und der Form der gelieferten Dateien ergeben. Die Bestellung ist gleichbedeutend damit, dass der Auftraggeber sicherstellt, dass er das volle Recht hat, die in seinem Besitz befindlichen Materialien zu reproduzieren. Der Kunde erklärt außerdem, dass die gesendeten Dateien virenfrei sind.

  6. Das Einreichen von Dateien zum Drucken zu einem anderen als dem zuvor vereinbarten Datum kann dazu führen, dass das Fertigstellungsdatum einer bestimmten Bestellung verschoben wird.

  7. Der Besteller trägt die Versandkosten, sofern nicht anders vereinbart.

  8. Kuriertransporte sind versichert und können bei Transportschäden beanstandet werden. Voraussetzung für die Rückerstattung oder den Ersatz der Ware ist eine in Anwesenheit des Kuriers erstellte Schadensmeldung (prüfen Sie nach Unterzeichnung des Eingangs des Pakets, ob es in irgendeiner Weise beschädigt ist, auch inhaltlich). Postgegenstände, die als wertvoll verschickt werden, können auf derselben Grundlage ebenfalls beanstandet werden.

  9. Die Verjährungsfrist für qualitative und quantitative Ansprüche beträgt 14 Tage ab dem Datum der Lieferung der Ware.

  10. Bei farbigen Arbeiten kann von den Originalfarben abgewichen werden und es besteht keine Beanstandung, wenn der Auftraggeber zusammen mit dem Projekt keinen beglaubigten Proof oder Ausdruck aus der vorherigen Produktion vorgelegt hat.

  11. Die Zahlung für die bestellte Ware erfolgt als Vorauszahlung oder Nachnahme. Die Inkassokosten trägt der Auftragnehmer. Für reguläre Auftragnehmer ist es möglich, mit einem verspäteten Zahlungstermin zu zahlen, nachdem die erforderlichen Dokumente vorgelegt und eine positive Stellungnahme von der Buchhaltungsabteilung eingeholt wurden.